liebe Kolleginnen und Kollegen,
hiermit bringen wir Sie auf den aktuellen Stand (17.03.2020, 16.00 Uhr)
Ab sofort erhalten Sie alle aktuellen Informationen unter diesem Link
nrw.physio-deutschland.de/fachkreise/coronavirus.html
Hierzu gehören insbesondere alle Informationen rund um das Kurzarbeitergeld sowie Dokumentationshilfen zu Ausfällen.
Für NRW gibt es zusätzliche Erlasse des Gesundheitsministeriums::
Physiotherapiepraxen gehören nach einer Leitlinie des Ministeriums zur kritischen Infrastruktur.
(Kommentar von mir: Das ist neu. Hoffentlich wird das nach Corona nicht vergessen.)
Somit sollen auch alle Physiotherapiepraxen geöffnet bleiben.
Aus Mitgliederkreisen wird berichtet, das Pflegeheime den Physiotherapeuten/innen den Zugang verwehren. Aus unserer Sicht ist dies nicht mit dem Erlass des Gesundheitsministeriums NRW zu vereinbaren, in dem unter Punkt 2 medizinische Besuche ausdrücklich vom Verbot ausgenommen sind. Vielmehr müssen die Einrichtungen die entsprechenden Schutzmaßnahmen ergreifen.
www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/erlass_kontakt_reduzierende_massnahmen.pdf
Für alle Fragen bezüglich behördlicher Anordnungen/Verfügungen ist ihr Gesundheitsamt als Aufsichtsbehörde zuständig. Für die Entschädigung der Personalkosten bei angeordneter Quarantäne ist der Landschaftsverband zuständig.
Landschaftsverband Rheinland: www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp
Landschaftsverband Westfalen-Lippe:
www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de/Impfgeschaedigte/
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
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Sie erreichen uns unter info@nrw.physio-deutschland.de