Liebe PatientenInnen.
ab morgen gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Medizinisch notwendige Behandlungen in Physiotherapie-Praxen sind nach § 12 Abs.3 der Verordnung auch weiterhin zulässig.
Damit sind alle Behandlungen aufgrund von Verordnungen durch Ärzte, Heilpraktiker und Physio-Heilpraktiker eingeschlossen.
www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201214_coronaschvo_ab_16.12.2020.pdf
www.mags.nrw/pressemitteilung/land-setzt-lockdown-beschluesse-der-ministerpraesidentenkonferenz-neuer