Liebe PatientenInnen. ab morgen gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Medizinisch notwendige Behandlungen in Physiotherapie-Praxen sind nach § 12 Abs.3 der Verordnung auch weiterhin zulässig. Damit sind alle Behandlungen aufgrund von Verordnungen durch Ärzte, Heilpraktiker und Physio-Heilpraktiker eingeschlossen. www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201214_coronaschvo_ab_16.12.2020.pdf … Weiterlesen
15. Dezember 2020
von stefrasa
Kommentare deaktiviert für Corona? Wir sind für Sie da.